Platzordnung - SV OG Flörsheim am Main e. V.

Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) Ortsgruppe Flörsheim am Main e.V.
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Platzordnung SV OG Flörsheim am Main e.V.

Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberstes  Gebot im Hundesport. Jeder wird verstehen, dass aber bestimmte Regeln unerlässlich sind.
Aus diesem Grunde nehmen Sie bitte diese Platzordnung zur Kenntnis und handeln entsprechend im Umgang mit allen Sportfreunden und ihren Hunden.
                                                                                                                    
  1. Beim Betreten des Vereinsgeländes sind die Hunde an der Leine zu führen. Die Eingangstore sind nach jedem Betreten und Verlassen des Geländes aus Sicherheitsgründen zu schließen!

  2. Bei allen Hunden muss eine gültige Tollwut-Schutzimpfung bestehen.

  3. Eine gültige Tierhaftpflichtversicherung für den mitgebrachten Hund ist Vorschrift. (keine Ausnahme)

  4. Den Hunden muss vor Betreten des Vereinsgeländes und vor Betreten des Übungsplatzes die Möglichkeit gegeben werden, sich zu lösen! Häufchen sind vom Hundeführer umgehend zu beseitigen. Hunde auf dem Übungsplatz nicht markieren lassen.

  5. Das Betreten des Übungsplatzes während der Übungszeiten ist nur mit angeleintem Hund gestattet. Der Übungsleiter entscheidet darüber, ob und wer außer dem Hundeführer und dem arbeitenden Hund/-en noch auf dem Übungsplatz sein darf. Alle anderen Hundeführer und Besucher halten sich bitte im Bereich der Hütte auf.

  6. Hunde dürfen nur unter direkter Aufsicht des Hundeführers und eines Übungsleiters auf den Übungsplatz. Die Aufsicht vom Vereinshaus reicht nicht aus. Das Übungsgelände ist kein Freilaufgehege oder Hundespielplatz!

  7. Den Anweisungen des verantwortlichen Übungsleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Sind mehrere Übungsleiter anwesend, gelten die Anweisungen des entsprechenden verantwortlichen Übungsleiters. Jeder Hundeführer muss vor Beginn der Unterordnung seinen Hund zur Festlegung der Reihenfolge in eine Liste eintragen. Für den Schutzdienst muss ebenfalls jeder Hundeführer seinen Hund in eine Liste eintragen und die  Reihenfolge bestimmt der Figurant. Für den Übungsbetrieb ist eine gesonderte Gebühr zu Beginn der Übungsstunde zu entrichten.

  8. Außerhalb der Übungszeit sind die Hunde im Auto unterzubringen. Die Fahrzeuge sind auf dem Grünstreifen vor dem Vereinsgelände zu parken (einzige Ausnahme: die beiden oberen Parkplätze rechts und links am Vereinsheim sind für die Übungsleitern reserviert). Der entsprechende Schutz des Hundes im Auto vor den Witterungseinflüssen, besonders vor Hitze oder Kälte liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Hundeführers / Besitzers.

  9. Bei  der Hundeausbildung sind die Regeln und Vorschriften des Tierschutzes zu beachten, Elektroreizgeräte sind auf unserem Hundeplatz untersagt. Auf dem gesamten Vereinsgelände und den Zufahrten, Parkplätzen gilt das Deutsche Tierschutzgesetz.

  10. Hundeführer läufiger Hündinnen unterliegen besonderer Sorgfaltspflicht. Ggfs. legen sie ihre Hundeausbildung ans Ende der betreffenden Übungsstunde. Die Arbeit mit läufigen Hündinnen müssen unbedingt vor Betreten des Übungsplatzes mit dem entsprechenden Übungsleiter abgestimmt werden.

  11. Erkranke Hunde (z.B. Zwingerhusten oder andere ansteckenden Krankheiten) dürfen nicht das Vereinsgelände betreten und der Hundeführer ist verpflichtet dies dem Übungsleiter oder einem Vorstandsmitglied mitzuteilen.

  12. Rauchen ist auf dem Übungsplatz untersagt (Ausnahme Bereich der Hütte).

  13. Geräte für den Hundesport sind nur nach Anweisung bzw. unter Aufsicht eines Übungsleiters zu benutzen und sind nicht als Kinderspielgeräte Zweck zu entfremden.

  14. Alle Geräte und Einrichtungen sind pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden sind umgehend dem verantwortlichen Übungsleiter zu melden. Jedes  Mitglied hat die Pflicht, bei der Reinigung, Erhaltung und Instandsetzung der Platzanlage, des Vereinsheim und der Geräte mitzuhelfen.

  15. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt.

  16. Eltern haften für ihre Kinder.

  17. Hunde im Vereinsheim: Welpen bis 6 Monate und alte, gebrechliche Hunde dürfen mit in das Vereinsheim gebracht werden, nach Rücksprache mit dem Übungsleiter oder eines Vorstandsmitgliedes.

  18. Verstöße gegen die Platzordnung, sowie gegen Anordnung des Vorstandes und der / dem Übungsleiter können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis oder auch den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

                                                                                                       
Diese Vereinsordnung ist Eigentum des SV OG Flörsheim am Main e.V.
                
SV OG Flörsheim am Main e.V. - Segerstrasse (Außerhalb) - D-65439 Flörsheim am Main

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